Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man bezahlen müsste, um auf dem allgemeinen oder regionalen Markt ein gleichartiges Fahrzeug wie das verunfallte Fahrzeug zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswertwert ist relevant bei der Feststellung, ob ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vorliegt. Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts spielen viele Faktoren eine Rolle: das Fahrzeugmodell, das Alter, die Kilometerleistung, der jeweilige Zustand und vorhandene Sonderausstattungen.
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