Man heiratet ja nicht, um sich scheiden zu lassen...

Isabella Engelmann
03.03.2020

Warum man trotzdem einen Ehevertrag abschließen soll

Meistens heiratet man nicht, um sich scheiden zu lassen... und das ist mit ein Grund, warum die Wenigsten bereits bei der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen.

Dazu sei zunächst einmal gesagt, dass man zu jedem Zeitpunkt der Ehe einen Ehevertrag schließen kann. Dies ist auch bei einer Trennung oder Scheidung noch möglich, nur dann heißt es eben nicht mehr Ehevertrag, sondern Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Sinn ist der Gleiche, in erster Linie soll das Vermögen fair geteilt werden. Hat man sich jedoch erst einmal getrennt, ist es oft schwieriger eine faire Lösung zu finden, da die Emotionen dem oftmals im Wege stehen.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass mehr als jede 3. Ehe geschieden wird. Auch wenn man denkt, dass es einen selbst nicht betrifft, kann sich das Blatt sehr schnell wenden. Wenn dann nicht vorgesorgt wurde, kommen leider sehr oft keine fairen Lösungen mehr zu Stande.

Eine Ehe ist letztendlich auch ein Vertrag mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Daher ist es grundsätzlich auch nicht verwerflich, für den Fall, dass die Ehe keinen Bestand haben sollte, die Folgen zu regeln.

Schließt man keinen Ehevertrag, so gilt per Gesetz der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Was dies bedeutet, ist vielen nicht klar. Auch wenn z.B. nur ein Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch steht, geht der Ehepartner im Falle einer Scheidung nicht unbedingt leer aus.

Bei einem Ehevertrag kann nicht nur ein anderer Güterstand gewählt werden, auch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann modifiziert werden. Unterhaltsregelungen können getroffen werden, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich und vieles mehr.

Nehmen Sie sich Zeit und wählen Sie die zu vereinbarenden Punkte mit Bedacht.Vergessen Sie dabei nicht, dass ein Ehevertrag vom Notar beurkundet werden muss. Eine Vereinbarung, die die Eheleute unter sich getroffen haben, reicht hierfür in aller Regel nicht aus.

Je unterschiedlicher die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute sind, desto relevanter kann ein Ehevertrag sein. Ist einer oder gar beide Ehepartner als Unternehmer oder selbständig tätig, kann es zum Beispiel vernünftig sein den Güterstand zu wechseln.

Heiraten Eheleute unterschiedlicher Nationalitäten kann das Recht vereinbart werden, das im Falle einer Scheidung angewandt werden soll. Bringt einer der Eheleute oder beide ein größeres Immobilienvermögen mit in die Ehe, kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein. Es gibt viele Möglichkeiten, für die Sie sich Zeit nehmen sollten. Letztendlich soll eine faire Lösung für beide Ehepartner gefunden werden. Erfahrungsgemäß ist dies weit einfacher zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ehe noch Bestand hat.

Und sollte die Ehe für immer Bestand haben, kommt der Vertrag ja letztendlich auch nicht zum Tragen.

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