Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung bringt der Arbeitgeber seine Missbilligung über die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten zum Ausdruck und warnt den Arbeitnehmer ausdrücklich davor, dass bei einem weiteren, vergleichbaren Fehlverhalten die Kündigung droht.
Abzugrenzen ist die Abmahnung von bloßen Belehrungen oder Ermahnungen, welche keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Nur schwerste Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten rechtfertigten eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Im Regelfall muss der Arbeitnehmer für seine Pflichtverletzung zunächst die „gelbe Karte“ erhalten. Erst im Wiederholungsfall kann dann eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen, wobei dann eine einzige zuvor erfolgte Abmahnung bereits ausreicht.

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