Erhält der Arbeitnehmer eine Abmahnung, stehen ihm mehrere Möglichkeiten offen, dagegen vorzugehen.
Er kann zum Beispiel in Form einer schriftlichen Gegendarstellung mögliche falsche Anschuldigungen in der Abmahnung richtigstellen. Hierbei hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, dass die Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird. Alternativ kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Rücknahme der Abmahnung einreichen.
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