Der Arbeitnehmer muss sich während seiner Arbeitsunfähigkeit so verhalten, dass seine Genesung nicht gefährdet wird. Was erlaubt ist und was nicht, richtet sich dabei nach der Krankheit. Maßgeblich sind die Anordnungen des Arztes. So sind beispielsweise Restaurant- oder Kinobesuche mit einem gebrochenen Arm nicht verboten, sollten aber mit einer schweren Grippe unterlassen werden.
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