Muss das Arbeitszeugnis bestimmte Formen einhalten?

Das Arbeitszeugnis muss in Papierform vorliegen, d.h. eine E-Mail an den Arbeitnehmer genügt nicht. Es darf nicht handschriftlich geschrieben sein und muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf nichts gesondert hervorgehoben werden, beispielsweise mit kursiven, unterstrichenen oder fett gedruckten Wörtern. Das bedeutet auch, dass der Arbeitgeber keine Geheimsprache (sog. Codes) benutzen darf. Außerdem muss das Zeugnis Wohlwollend sein. Das bedeutet zwar nicht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer viel besser darstellen soll, als er tatsächlich gearbeitet hat; jedoch darf er ihm die Jobsuche dadurch nicht unnötig erschweren.

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