Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu berechtigt einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Befristete Arbeitsverträge unterliegen für ihre Wirksamkeit allerdings strengeren Voraussetzungen. Zum einen muss ein befristeter Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Weiterhin muss unterschieden werden, ob es sich um eine Zweckbefristung oder um eine Zeitbefristung handelt.
Fachgebiete