Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat?

Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben und dadurch die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

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