Jeder Arbeitnehmer, der in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieses Beträgt 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent.
Die Bezugsdauer beträgt für unter 50-jährige 12 Monate. Ältere Personen können bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld I erhalten.
Das Arbeitslosengeld I stellt anders als das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) eine Versicherungsleistung und keine staatliche Unterstützung für Bedürftige dar. Daher wird vorhandenes Vermögen nicht auf den Anspruch angerechnet.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Personen, deren Einkommen nicht für die Deckung des alltäglichen Bedarfs ausreicht. Dies kann bei einem geringen vorausgegangenen Nettoeinkommen auch bereits dann der Fall sein, wenn noch Arbeitslosengeld I bezogen wird.
Wann besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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