Aus welchen Gründen kann eine Kündigung erfolgen?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Gesetz anwendbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in demselben Betrieb angestellt ist und dieser mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Greift der Schutz des KSchG kann dem Arbeitnehmer nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden. Zu unterscheiden sind betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Ist das Gesetz nicht anwendbar, kann eine Kündigung prinzipiell aus jedem Grund erfolgen.

Fachgebiete

Shariff-Teilen-Buttons