Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist Kündigungsgrund, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag in einem Ausmaß verletzt hat, welches es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Betriebs- und personenbedingte Kündigungen erfolgen zumeist als ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine verhaltensbedingte Kündigung wird oft fristlos ausgesprochen. Dafür muss jedoch in dem beanstandeten Verhalten ein wichtiger Grund zu sehen sein (§ 626 BGB). Ein solcher liegt beispielsweise bei Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz vor.
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